Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes - Auflage vom 31.10.2024 bis 12.12.2024

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Enzersdorf an der Fischa beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern:

Der Entwurf wird gemäß § 24 Abs. 5 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 idfF., durch  6 Wochen, das ist in der Zeit

vom 31. Oktober 2024 bis 12. Dezember 2024

im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf oder zur Ändeurng des örtlichen
Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen.

Der Verfasser der Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Kundmachung_Abänderung_des_örtlichen_RO-Programm_der_MG._EnzersdorfadFischa_-_Auflage_31.10._bis_12.12.2024[2].pdf herunterladen (0.33 MB)

Marktgemeinde_EnzersdorfadFischa_-_Plan_Nr._R-1201-10-E_-_31.10._bis_12.12.2024_-_Auflistung_der_beabsichtigten_Änderungen_entspr._Paragraph_24_Abs._5_NÖ_ROG_2014.pdf herunterladen (0.05 MB)