Gemeindewappen

Ein Zertifikat mit einem roten Siegel an einer Kette

Verwendung des Gemeindewappens

Das Gemeindewappen darf nur von Organen der Gemeinde geführt werden.

Physischen oder juristischen Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts und eingetragenen Erwerbsgesellschaften kann die Bewilligung zum Führen des Gemeindewappens und verwechselbarer Nachbildungen für genau bezeichnete Zwecke erteilt werden. Die Bewilligung darf nur dann erteilt werden, wenn ein für die Gemeinde nachteiliger Gebrauch des Gemeindewappens nicht zu erwarten ist. Die Bewilligung kann auch auf bestimmte Zeit erteilt werden. Die Bewilligung ist zu widerrufen, wenn vom Gemeindewappen ein für das Ansehen oder die Interessen der Gemeinde nachteiliger Gebrauch gemacht wird.

Wer das Gemeindewappen oder verwechselbare Nachbildungen ohne Bewilligung oder in einer für das Ansehen oder die Interessen der Gemeinde nachteilige Art und Weise gebraucht, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von € 720,00 zu bestrafen.

Für die Nutzung des Gemeindewappens ist daher ein schriftliches Ansuchen mit genauer Angabe von Zweck und Dauer der Verwendung an die Marktgemeinde Enzersdorf an der Fischa zu stellen. Hierüber entscheidet der Gemeinderat. Die Kosten für eine Bewilligung betragen € 438,00 zuzüglich Verwaltungsabgabe (Stand 2025).