Katastrophenbeihilfe für Private, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen

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Katastrophenbeihilfe für Private, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen

 

Das Unwetterereignis vom 20. August 2026 stellt Betroffene vor Schäden, mit welchen sie nicht gerechnet haben. Das Land Niederösterreich gewährt jedoch die Möglichkeit, Unterstützung zu beantragen.

 

Hierzu ist – wie bereits beim Hochwasser vom September 2024 – das Tätigwerden der Gemeinden erforderlich. Die Betroffenen (Private, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen) melden die Schäden an die jeweils zuständige Gemeinde, welche ihrerseits eine Kommission zu bilden hat. Das Ergebnis der jeweiligen Kommission ist an die Abteilung Landwirtschaftsförderungen (LF3) des Amts der NÖ Landesregierung zu richten.

 

Nähere Informationen sind online unter https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html abrufbar.